Kosten und Abrechnung für Privatpatienten und 
Selbstzahler

Kosten und Abrechnung

Je nach Versicherungsform gelten unterschiedliche Regelungen für die Abrechnung und Kostenübernahme einer Psychotherapie. Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten finden Sie im Folgenden. 

Gesetzliche Krankenversicherung 

Die Praxis verfügt über eine Kassenzulassung. Die Abrechnung erfolgt bei gesetzlich Versicherten direkt über die gesetzliche Krankenversicherung.
 

Private Krankenversicherung

Privatpatienten können in meiner Praxis in Dresden eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten einer Psychotherapie übernimmt, hängt von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Je nach Tarif können beispielsweise die Anzahl der Sitzungen pro Jahr oder die Höhe der Kostenerstattung begrenzt sein. Es empfiehlt sich daher, die Bedingungen für ambulante Psychotherapie vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu erfragen.


Beihilfe

Beihilfeberechtigte können in meiner Praxis in Dresden eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in Anspruch nehmen. Die zuständige Beihilfestelle übernimmt einen Teil der Kosten entsprechend den geltenden Beihilfevorschriften.

Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Beihilfestelle über die für Sie geltenden Voraussetzungen und das jeweilige Antragsverfahren.

Heilfürsorge

Auch heilfürsorgeberechtigte Angehörige der Bundeswehr und Bundespolizei können in meiner Praxis in Dresden eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach den jeweils geltenden Vereinbarungen.

Selbstzahler

Psychotherapie kann in meiner Praxis in Dresden auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden. Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie beträgt 92,50 € und richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOÄ/GOP, Nr. 861, 2,3-facher Satz).

Als Selbstzahler benötigen Sie keine vorherige Kostenübernahme oder Antragstellung bei einer Krankenversicherung. Ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist, kann zunächst in einem Erstgespräch geklärt werden.

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